Valutadatum
Der Tag, an dem die Gegenparteien einer Finanztransaktion vereinbaren, ihre jeweiligen Verpflichtungen zu erfüllen, d. H. Zahlungen auszutauschen. Bei Kassa-Währungstransaktionen beträgt das Valutadatum normalerweise zwei Werktage. Wird auch als Fälligkeitsdatum bezeichnet.